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Überlandberechtigung
Um auch Streckenflüge mit dem Gleitschirm unternehmen zu können benötigt Ihr noch die Überlandberechtigung. Erst diese berechtigt euch den Gleitwinkel eures Gleitschirms zu verlassen und weitere Strecken zu fliegen.
Vorausetzungen:
- Sonderpilotenschein
- Mindestens 20 bestätigte Höhenflüge, wobei der Höhenunterschied mind. 500 m und die Flugdauer mind. 30 Minuten betragen haben müssen
Leistungen:
- Praxis: Vorgeschriebene Streckenflugaufgaben absolvieren
- Theorie: Schwerpunkt NavigationDie Prüfung besteht aus einem vorgeschriebenen Streckenflug bei dem die Wendepunkte fotografiert bzw. die Strecke mittels GPS dokumentiert werden muß.
KURSDAUER: 1 Tag
ÜBERLANDSBERECHTIGUNG inck. Prüfungs- Austellungsgebühren € 290.- |