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Überlandberechtigung
Um auch Streckenflüge mit dem Hängegleiter unternehmen zu können benötigt Ihr noch die Überlandberechtigung. Erst diese berechtigt euch den Gleitwinkel eures Hängegleiters zu verlassen und weitere Strecken zu fliegen.
Voraussetzungen:
-1 Sonderpilotenschein
- Mindestens 20 bestätigte Höhenflüge, wobei der Höhenunterschied mind. 500 m
und die Flugdauer mind. 30 Minuten betragen haben müssen.
Leistungen:
- Praxis: Vorgeschriebene Streckenflugaufgaben absolvieren
- Theorie: Schwerpunkt NavigationDie Prüfung besteht aus einem vorgeschriebenen
Streckenflug bei dem die Wendepunkte fotografiert bzw. die Strecke mittels GPS dokumentiert werden muß.
Kursdauer: ca. 4 Tage
ÜBERLANDBERECHTIGUNG(incl. Prüfungs- Ausstellungsgebühr): € 290.- |